PRESSE-INFORMATION der Stadtverwaltung
Aus Gründen der Vereinfachung und Kundenfreundlichkeit wird die Zwei- Stunden-Regelung für gebührenpflichtige Stellplätze in der Innenstadt dort, wo sie zurzeit besteht, aufgehoben. Dies teilte der für das Ordnungswesen zuständige Beigeordnete Georg Krist mit. Nicht wenige Verwahrnungen würden, so Krist, wegen Überschreitung der Höchstparkzeit erteilt und könnten dann entfallen. Außerdem würde dem Bedarf vieler Innenstadteinkäufer, die unter dem Aspekt des Erlebniseinkaufs länger in der Stadt verweilen möchten, entsprochen.
Kompletter Presseartikel als PDF:
Pressemitteilung-5.7.2010-Einheitliche-Parkzeitregelung-in-der-Innenstadt