Presse

Pressemitteilung: Neue Parkzeitregelung umgesetzt


Ab heute ist die bereits angekündigte, auf Vorschlag der Willkomm geänderte Parkzeitregelung in der Innenstadt in Kraft:

An den Parkscheinautomaten gibt es keine Höchstparkzeiten mehr. Die bisherige Zweistundenregelung wurde aufgehoben.

Hierin liegt eine wichtige Verbesserung für den Einkaufstandort Innenstadt, weil die Kunden und Gäste länger verweilen und die Innenstadt mit ihren vielen Fachgeschäften, Gaststätten und sonstigen Attraktionen intensiver erleben können.

Nur noch in der Bahnhofstraße gibt es eine Kurzparkregelung für die Postkunden. Und wie bisher können alle nicht abgelaufenen Parkscheine auf allen Parkplätzen verwendet werden. Daneben bleibt es bei den Tagesticketangeboten auf dem Kohlplatz und am Hauptbahnhof.



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