Die Willkomm Gemeinschaft begrüßt alle Maßnahmen der Stadt Neustadt, welche die Erreichbarkeit und die Aufenthaltsqualität in Neustadt an der Weinstraße erhöhen. Insofern Parkgebühren erhoben werden, ist der Wunsch der Fraktionen im Stadtrat, Parkgebühren nach der exakten Nutzungszeit zu berechnen, zu begrüßen. Hierzu wurde z.B. das „Handy-Parken“ eingeführt. Sollte nun der Krasemann-Pakrplatz beschrankt werden, fordert die Willkomm Gemeinschaft bei der Umsetzung die Berücksichtigung der folgenden Kriterien.
- Der Verlust von Parkplätzen, z.B. wegen Aufstellflächen und Standflächen der Beschrankung, muss vermieden werden
- Eine 24 Stunden-Betreuung der Schranke muss gewährleistet sein. Bei einer Störung muss jederzeit reagiert werden können.
- Das Handy-Parken sollte weiter möglich sein. Hierzu bieten die Handy-Parken-Anbieter Lösungen an.
- Die Parkgebühren dürfen durch diese Maßnahme nicht erhöht werden.
- Die Benutzung des Parkplatzes muss auch weiterhin mit Handwerkerausweisen möglich sein.
Die Willkomm Gemeinschaft weist darauf hin, dass diese Kriterien in zahlreichen Gesprächen zwischen dem Willkomm Arbeitskreis Parken und Verkehr und der Stadtverwaltung besprochen worden sind und zeigt sich verwundert, dass die Ergebnisse dieser Gespräche von den Fraktionen nicht in ihre Überlegungen einbezogen wurden. Zu begrüßen ist, dass der Stadtrat sich mit dem Thema „Parken“ beschäftigt, die Willkomm Gemeinschaft regt dazu an, sich auch der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Parkraumkonzeptes zu widmen. Die dort beschlossene Schaffung von Parkmöglichkeiten ist immer noch nicht umsetzt